7 Patientenrechte
Die grundlegenden Patientenrechte aus dem Gesetz von 2002 bleiben bestehen, wurden jedoch aktualisiert und präzisiert:
- Recht auf qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung
- Freie Wahl der Gesundheitsdienstleisters
- Information über den Gesundheitszustand
- Freie und informierte Zustimmung zu Gesundheitsleistungen
- Zugriff auf und Kopie des Patientenakten
- Schutz der Privatsphäre
- Beschwerdeeinreichung bei einer Schlichtungsstelle
> Patient rückt mehr in den Fokus
Die Rolle des Patienten wird aktiver definiert: Ein Patient ist nun „die physische Person, die Gesundheitsversorgung erhält, auf Anfrage oder nicht“.
Die Beziehung zwischen Patienten und Gesundheitsfachkräften soll auf gegenseitiger Verantwortung und Respekt basieren.
> Erweiterter Anwendungsbereich des Gesetzes
Der Begriff „Gesundheitsdienstleister“ wurde überarbeitet zu „Gesundheitsfachkraft“.
Auch Pflegekräfte und -Helfer müssen nun die Patientenrechte respektieren.
> Zusammenarbeit und zielgerichtete Pflege
Die Pflicht zur Mitarbeit wird durch eine Pflicht zur Zusammenarbeit ersetzt. Patienten und Pflegedienstleister arbeiten gemeinsam, wobei die Lebensziele und Vorlieben der Patienten im Mittelpunkt stehen. Patienten können frühzeitig angeben, welche Pflege sie wünschen, was die Kommunikation und Planung der Pflege verbessert.
> Kommunikation, Datenaustausch und Patientenakte
Gesundheitsfachkräfte müssen Patienten klar und verständlich informieren und Zeit für Fragen einräumen. Patienten können bei Bedarf schriftliche Informationen anfordern. Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre gesamte Akte.
Die Reform stärkt zudem das Recht der Patienten auf Datenschutz, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Pflegedienstleister müssen die Daten ihrer Patienten über gesicherte Plattformen verfügbar machen.
> Vertrauensperson und Vertreter
Die Vertrauensperson hilft und unterstützt einen Patienten, der noch in
der Lage ist, seine eigenen Rechte auszuüben. Vertrauenspersonen (eine oder mehrere) können – je nach vom Patienten zugewiesenen Rechten – bei Behandlungen anwesend sein, Einsicht in die Patientenakte nehmen, Informationen über den Gesundheitszustand erhalten und/oder sich über bevorstehende Behandlungen informieren.
Der Vertreter (immer nur einer) eines Patienten handelt im Namen und nach dem Willen des Patienten, der nicht in der Lage ist, seine eigenen Rechte selbst auszuüben. Der Patient kann eine oder mehrere nahe Angehörige benennen, die den Vertreter unterstützen.
Pflegeeltern haben offiziell die Befugnis, als Vertreter ihrer Pflegekinder aufzutreten.
Durch die Einführung der zielgerichteten Pflege und der Pflegeplanung wird der Wille des Patienten klarer, sodass der Vertreter seine Entscheidungen darauf basieren kann.
> Freie Wahl des Pflegedienstleisters
Das Recht auf freie Wahl wird erweitert. Pflegedienstleister müssen mehr Informationen über ihre Kompetenzen bereitstellen. Patienten können die beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen eines Pflegedienstleisters erfragen.
> Beschwerderecht
Die Aufgaben der Mediationsstellen wurden überarbeitet, um den Schutz der Patientenrechte zu stärken.
Hinterbliebene können nun eine Beschwerde einreichen, wenn die Patientenrechte einer verstorbenen Person nicht respektiert wurden.
Und nun?
Die Reform des belgischen Patientenrechtsgesetzes 2024 stärkt die Patientenrechte und modernisiert das Gesundheitssystem. Königliche Erlasse sind nötig, um die Reform umzusetzen. Die Kommission für Patientenrechte wird die Umsetzung bewerten und Empfehlungen geben. Herausforderungen wie Personalmangel und Arbeitsbedingungen müssen beachtet werden. Die praktische Umsetzung bleibt abzuwarten.