Patientenverfügung

Der Patienten Rat und Treff VoG ist die Anlaufstelle für die Bürger in Ostbelgien in Sachen Patientenverfügung.

Sie können sich jederzeit bei uns ein Exemplar abholen kommen. Gerne geben wir Ihnen auch zusätzliche Informationen zur Patientenverfügung, beantworten Ihre Fragen oder helfen Ihnen beim Ausfüllen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, vorbeizukommen oder einen Termin mit uns auszumachen.
Selbstverständlich können sie auch jederzeit mit Ihrem Arzt des Vertrauens Rücksprache halten, um Antworten auf ihre Fragen zu erhalten.

Was ist eigentlich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man dokumentiert, wie man in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte oder was man nicht möchte.

Sehr wichtig ist sie für den Fall, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seinen Willen nicht mehr äußern kann (nicht vorhersehbare Ereignisse, Endphase einer schweren Krankheit, Unfall, …).

Sie dient den Ärzten und Angehörigen als wichtige Entscheidungshilfe.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Im Prinzip kann jede Person über 18 Jahre eine Patientenverfügung erstellen.

Ist sie Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig. Wenn man seine Behandlungswünsche nicht festgelegt hat, entscheiden meistens die Angehörigen mit den Ärzten und dem Pflegeteam gemeinsam.

Wie wird sie wirksam?

Die Patientenverfügung tritt dann ein, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr eigenständig äußern kann, sei es durch Krankheit oder einen Unfall.

Nicht zu verwechseln mit:

Eine Patientenverfügung ist kein Antrag auf Sterbehilfe – Euthanasie – also einer sogenannten vorgezogenen Willenserklärung.

Sie kommt auch keiner notariellen Vollmacht gleich.

Mit dem Ausfüllen der Patientenverfügung ist man auch nicht automatisch Organspender. (Wenn man dies wünscht, muss man es dann auch so eintragen und unterschreiben).

Wo bewahre ich meine Verfügung auf?

Sie sollte leicht zu finden sein. Teilen Sie den Platz Ihrer Familie, Freunden, Vertrauensperson sowie Ihrem Vertreter mit.
Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie ein Kärtchen mit, das im Notfall darauf hinweist, wo man die Patientenverfügung finden kann.
Im neuen Format der Patientenverfügung können Sie den Notfallausweis auf der letzten Seite ausschneiden.

Und wenn ich meine Meinung ändere?

Die Patientenverfügung ist ein lebendes Dokument, man kann es jederzeit abändern, ergänzen oder austauschen.
Bitte vergessen Sie in diesen Fällen nicht neue Kopien zu erstellen und diese dem jeweiligen Vertreter und der Vertrauensperson auszuhändigen.

Patientenverfügung

Patientenrechte

Die aktuell gültige Gesetzgebung in Belgien in Sachen „Patientenrechte“ stammt aus dem Jahre 2002 und ist recht umfangreich.
Es wurde viel Wert auf einen verständlich formulierten Gesetzestext gelegt, damit ein positives Verständnis zwischen Patient und Berufsfachkraft ermöglicht wird. Denn nur wer seine Rechte versteht, kann für seine Bedürfnisse einstehen und sie verteidigen. Dieses Gesetz ist eine Antwort für viele Bürger, die sich Gedanken zu ihrem Selbstbestimmungsrecht als Patient machen, insbesondere falls sie ihren Willen irgendwann nicht mehr selbst äußern können. Gerade für diese Fälle ist es äußerst ratsam eine Patientenverfügung zu verfassen.

Sollten Sie Fragen haben oder Informationen brauchen zu Ihren Rechten als Patient, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir versuchen dann Ihnen weitere Auskünfte zu geben oder aber mit Ihnen den bestmöglichen Ansprechpartner zu finden.

Weitere Informationen zum Thema Patientenrechte in Belgien finden Sie hier:

Belgische Patientenrechte