Patientenrechte: Aktualisierung des Gesetzes

Eure Meinung zum Patientenrechtgesetz ist gefragt! Auf Anfrage wurden die Entwürfe der Gesetzesanpassung auch ins Deutsche übersetzt und stehen dem Bürger sowie den Patientenorganisationen zur Verfügung. Kommentare können bis zum 12.05.2023 (verlängerte Frist) auf der Seite von Minister Vandenbroucke abgegeben werden.

20 Jahre nach der Ausarbeitung des Gesetzes über Patientenrechte ist es an der Zeit, es für die Zukunft vorzubereiten. Vor allem, weil sich unsere Gesellschaft und unsere Versorgungslandschaft in den letzten 20 Jahren erheblich verändert haben. Der Patient – und seine Angehörigen – fordern ihre Rechte zu Recht ein und behaupten sich stärker. Aber auch, weil die Organisation unserer Gesundheitsversorgung ebenfalls ein neues Gesicht bekommt: Denken wir zum Beispiel an die Betonung der Zusammenarbeit in der Pflege oder an die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet. Nach verschiedenen Kolloquien, Debatten und parlamentarischen Entschließungen in den letzten Jahren zum Gesetz über Patientenrechte beauftragte Frank Vandenbroucke, Minister für soziale Angelegenheiten und Volksgesundheit, die Patientenrechtsexperten Tom Goffin (UGent) und Jacqueline Herremans (Anwaltskammer Brüssel), sich auf der Grundlage dieser Empfehlungen an die Arbeit zu machen. Heute liegt ihr Entwurf für die – dringend benötigte – Modernisierung des Gesetzes vor. „Dieser Entwurf ist Teil einer modernen Vision der Gesundheitsversorgung, nach der die Leistungserbringer die Wünsche und Erwartungen ihrer Patienten bei der Wahl einer Behandlung oder Untersuchung berücksichtigen müssen: Dies ist auch ein Recht des Patienten. In diesem Sinne ist auch die Möglichkeit der Vorausplanung der Pflege im Gesetz verankert“, sagt Vandenbroucke.

Jeder, der in irgendeiner Weise von der Modernisierung dieses Gesetzes betroffen ist – von einzelnen Patienten über Patientenorganisationen bis hin zu Mitgliedern des Parlaments – erhält heute die Möglichkeit, sich in aller Offenheit zu dem Entwurf zu äußern. Auf diese Weise wird Frank Vandenbroucke dem Parlament im Laufe des Frühjahrs den bestmöglichen Änderungsentwurf vorlegen. Alle Texte sind unten auf der Seite zu finden und jeder, der möchte, kann – über diese einfache Schaltfläche – Empfehlungen oder Kommentare abgeben.
Dies wird bis zum 12. Mai möglich sein (verlängerte Frist Deutsche Übersetzung).

Kommentare können direkt über diese Emailadresse patientenrechten-droitsdupatient@vandenbroucke.fed.be an das Kabinett Vandenbroucke abgegeben werden.

Die Dokumente finden sich ebenfalls hier  Modernisation de la loi relative aux droits du patient | Frank Vandenbroucke (belgium.be)(ganz unten auf der Seite)

 

Dokumente Modernisierung des Patientenrechtgesetz